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Können wir bald sonntags in Ruhe einkaufen gehen? Geht es nach der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), lautet die Antwort: Ja! Denn in der Debatte um flexiblere Sonntags-Öffnungszeiten hat sich jetzt Präsident Peter Adrian zu Wort gemeldet. Er ist für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes.

Mit Blick auf das sogenannte Ladenschluss-Urteil sagte Adrian den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der ‚seelischen Erhebung‘ am Sonntag spricht. Das erscheint mir nicht zeitgemäß.“ Deshalb sei es sinnvoll, das Thema mit einer Grundgesetzänderung rechtssicher zu klären, sagte der DIHK-Präsident.

Adrian warb für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. „Wir leben heute in einer Zeit, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen kann. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliegt aber noch sehr starren Regeln.“ Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gebe es keinen verlässlichen Rechtsrahmen, sondern hohe Klagerisiken. Das Ladenschlussgesetz sei ein Relikt der Vergangenheit: „Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht.“

Kritik, der Sonntagsschutz könne ausgehöhlt werden, wies Adrian zurück. „Ich glaube, wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen. Niemand muss jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht, das mag jeder für sich entscheiden.“ Andere Länder zeigten, dass es funktioniere.

In Deutschland ist die Sonntagsruhe im Grundgesetz verankert. Die konkreten Regelungen zur Sonntagsöffnung sind im Ladenschlussgesetz festgelegt und variieren in den Bundesländern. Es ist eine Höchstzahl verkaufsoffener Sonntage vorgegeben, die an einen Anlass geknüpft sein müssen.