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Kann man das Rad immer neu erfinden? Die Kultusministerkonferenz versucht es – und gibt dafür Millionen Steuergeld aus!

Auf der Suche nach einem bundesweit gültigen Einschulungstest für Kita- und Grundschulkinder ignoriert die Konferenz der Landeskultusminister offenkundig alle Angebote, die der Markt hergibt, und beauftragte nach jahrelanger Diskussion das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB). Offiziell ein Verein, faktisch aber eine Art Generalunternehmer, der hauptsächlich durch regelmäßige Bildungstests für sich wirbt.

Immer wieder beklagt das IQB in seinen „Bildungstrends“ mangelnde Fähigkeiten bei Rechtschreibung oder Mathe, fordert bessere Förderung – seit Jahren! Die KMK legt dazu immer neue Programme auf, etwa für bessere „Bildung in der digitalen Welt“. Doch Abhilfe bleiben KMK und IQB immer wieder schuldig. „Die schmoren seit Jahren im eigenen Saft, ohne auch nur einen Schritt voranzukommen“, sagt Volker Sassenberg, Chef der Bildungs-Programm-Schmiede LOGMedia.

Jüngstes Beispiel: Das IQB erhielt den Auftrag zur Vorbereitung eines bundesweiten Einschulungstests, der Kinder auf mangelndes Wissen, aber auch auf sonstige Probleme bei Sprache, Hören und Bewegung prüft. Umfang des Auftrags („Stark in die Grundschule starten (StarS)“): rund 10 Millionen Euro.

Haken an der Sache:

  • Der Auftrag erfolgte ohne Ausschreibung.
  • Offiziell sprechen KMK und IQB von einem reinen Forschungsprojekt – Umsetzung unklar.
  • Ein Angebot der Firma LOGMedia wurde nicht berücksichtigt.

Jetzt entschied die zuständige Vergabekammer Berlin: Das Projekt ist keine Grundlagenforschung, sondern ein Beschaffungsauftrag. Folge: Der Vertrag mit dem IQB ist unwirksam, muss öffentlich ausgeschrieben werden. Denn: Auch der Kläger LOGMedia muss die Chance erhalten, sein fertiges Programm eduLOG bundesweit an Schulen einzuführen, das die KMK-Ziele längst erfüllt.

Das Programm eduLOG wird etwa an Kitas und Grundschulen in Hagen und Krefeld (NRW) seit Langem eingesetzt. Lehrer, Schuldirektoren und Landräte sind begeistert:

  • „Ich möchte niemals die Erkenntnisse missen, die ich jetzt schon über die Kinder mittels eduLOG gewonnen habe“, sagt Daniela Scheuermann, Schulleiterin der Astrid-Lindgren-Grundschule in Hagen.
  • Prof. Monika Kil (Universität Krems) nennt das Programm einen „Quantensprung in der Feststellung von Basiskompetenzen“.
  • EduLOG helfe „sehr dabei, Kooperation mit Kitas zu verbessern, weil wir so konkrete Hinweise geben können, welches Kind wo Förderung benötigt“, so der Leiter der Krefelder Josefschule, Johannes Winters, gegenüber dem WDR.

Tatsächlich zeigt das Programm von LOGMedia-Chef Sassenberg, wie leicht Kinder verschiedenste Aufgaben spielerisch am Bildschirm erledigen können und dadurch individuelle Defizite – etwa bei Sprach- oder Bilderkennung – erkannt werden. Lehrer, Eltern, Schulleiter, aber auch Bildungspolitiker können mit dem Tool die Lernentwicklung einzelner Kinder, ganzer Klassen und Schulen, aber auch Schwächen in ganzen Kommunen oder Regionen aufrufen – und Probleme in Angriff nehmen. „Mit dem Programm lassen sich auch frühzeitig medizinische Probleme aufzeigen. Eltern und Lehrer können reagieren, das Kind gezielt untersuchen lassen“, lobt Sassenberg seine Arbeit. Die Weiterbildungsexpertin Prof. Kil sieht damit „die Lücke zwischen großangelegten Bildungsmonitorings und dem pädagogischen Alltag in Schule, Kindergarten, Hort“ geschlossen.

Die KMK reagierte auf den Beschluss der Berliner Richter bisher nicht. Das Verfahren liegt nach Beschwerde beim Berliner Kammergericht. Das IQB forscht weiter an den „Grundlagen“ zur Digitalisierung von Einschulungs- und Lernfortschrittstests – unter Ausschluss bereits entwickelter Tools wie eduLOG. Weder KMK noch IQB wollten sich auf BILD-Anfrage zu dem Rüffel der Vergabe-Richter äußern.

Bemerkenswert dabei ein Einspruch der KMK-Anwälte, die behaupten, der Beschluss der Berliner Richter sei ungültig, weil die KMK „weder eine juristische Person des öffentlichen noch des privaten Rechts“ sei und keine „eigene Rechtspersönlichkeit“ besitze.

Seltsam! Denn die Vollmacht für die Anwaltskanzlei wurde erst im Februar unterschrieben von: Anna Stolz – als Präsidentin der Kultusministerkonferenz …