TTS-Player überspringenArtikel weiterlesen

Potsdam – Zwei Jahre nach seiner Verurteilung wegen verbotener Sterbehilfe steht Dr. Christoph T. (77) erneut vor Gericht. Wieder soll der pensionierte Mediziner eine psychisch kranke Frau zu Tode gebracht haben. Doch der Prozess ist geplatzt. Der außergewöhnliche Grund: Eine Schöffin offenbarte vor Gericht, dass ausgerechnet der Angeklagte auch ihrer Mutter beim Sterben geholfen hatte.

Eigentlich sollte sich Christoph T. am Dienstag wegen Totschlags vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im September 2021 die psychisch kranke Lehrerin Fabienne H. (39) auf deren Wunsch getötet zu haben.

Doch noch bevor die Verhandlung richtig beginnen konnte, kam es zur Überraschung. Zunächst fehlte eine Schöffin, die sich noch im Urlaub befand. Dann erklärte die zweite Schöffin, dass Christoph T. im Jahr 2021 auch ihrer Mutter Sterbehilfe geleistet habe. Nach ihren Angaben geschah dies rechtmäßig, da ihre Mutter nicht psychisch krank gewesen sei.

Arzt bereits zu drei Jahren Haft verurteilt

Daraufhin beantragten Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die ehrenamtliche Richterin wegen Befangenheit abzulehnen. Aufgrund ihrer persönlichen Verbindung zum Angeklagten könne der Eindruck mangelnder Unparteilichkeit entstehen. Das Gericht folgte dieser Argumentation: Der Prozess wurde ausgesetzt und muss neu angesetzt werden.

Für Christoph T. bedeutet das zunächst keine Veränderung. Der Arzt verbüßt bereits eine dreijährige Haftstrafe im offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Düppel nahe seinem Wohnort in Berlin-Zehlendorf und konnte deshalb selbstständig zum Gericht erscheinen. Die Strafe geht auf einen ähnlichen Fall zurück: 2024 verurteilte das Berliner Landgericht den Mediziner wegen Totschlags an der psychisch kranken Isabell R. (37). Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil später.

Das wirft die Staatsanwaltschaft dem Arzt vor

Auch im aktuellen Verfahren geht es um den Tod einer psychisch kranken Frau. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft legte Christoph T. am 4. September 2021 der Lehrerin Fabienne H. im Potsdamer Hotel Mercure eine tödliche Infusion. Der Arzt bestreitet die Tat nicht. Die Frau habe sterben wollen, sagt er. Den Zugang zur Infusion habe sie selbst geöffnet. Wenige Minuten später sei sie tot gewesen.

Der entscheidende Punkt aus Sicht der Anklage: Fabienne H. soll aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht entscheidungsfähig gewesen sein. Ein Sachverständiger stellte laut Anklageschrift Wahnsymptome und eine gestörte Realitätskontrolle fest. Deshalb sei ihr Sterbewunsch rechtlich nicht als freier Wille zu bewerten. Die Staatsanwaltschaft wirft Christoph T. deshalb „Totschlag durch mittelbares Handeln“ vor.

Heute räumt der Arzt ein, dass er vorsichtiger gehandelt hätte. Gegenüber BILD sagte er: „Heute würde ich nicht wieder so handeln, sondern nach dem Vier-Augen-Prinzip eine zweite, erfahrene Person hinzuziehen. Und ein psychiatrisches Gutachten erstellen lassen, das die freie Willensfähigkeit bescheinigt.“

Angeklagter verteidigt sein Handeln

Ein solches Gutachten hatte Christoph T. im Fall von Fabienne H. zwar veranlasst. Das Ergebnis lag jedoch erst vier Tage nach ihrem Tod vor. Genau dieser Umstand wurde später zu einem wesentlichen Punkt der Anklage.

Trotzdem verteidigt der Mediziner sein Vorgehen bis heute. „Ich stehe zu meiner Tat“, sagt er. Fabienne H. habe jahrelang schwer gelitten und mehrfach kurz vor einem Suizid gestanden. „Sie stand schon auf den Schienen. Mein moralisch-ethischer Kompass hat mir gesagt: Ich kann nicht zulassen, dass sie sich zerstückeln lässt und Zugführer, Helfer und Passagiere traumatisiert werden.“ Wann der Prozess nun nachgeholt wird, ist noch offen. Bis dahin bleibt Christoph T. im offenen Vollzug.