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Ohne Reform bleibt die Pflegeversicherung ein Sanierungsfall

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Jeder Mensch wünscht sich eine gute Pflege für seine Angehörigen und auch für sich. Pflegebedürftigkeit ist ein emotionales Thema für Betroffene und ihre Angehörigen, denn oft ist sie mit einer Veränderung bekannter Routinen und mit Einschränkungen der Selbstständigkeit verbunden. Denn Pflege bedeutet neben Fürsorge und Zuwendung auch persönliche Abhängigkeit. Daher ist Unterstützung umso wichtiger, die wir mit der Pflegereform auch in Zukunft sichern wollen.

Seit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 1995 ist ein umfassendes Versorgungssystem entstanden, das Pflege im Alltag organisiert und individuelle Unterstützung sichert. Die Pflegeversicherung ist als feste Säule in unserem Sozialstaat seit über 30 Jahren eine Erfolgsgeschichte. Doch sie befindet sich seit einigen Jahren in kritischer Schieflage und steht mittlerweile vor der größten Herausforderung seit ihrer Einführung. Wollen wir ihr Leistungsversprechen weiterhin erhalten, ist eine umfassende Reform unaufschiebbar. Dabei gilt der Grundsatz weiter, dass sich Menschen auf Hilfe verlassen können, wenn sie aufgrund von Pflegebedürftigkeit darauf angewiesen sind.

Notwendige Reformen beginnen mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme und einer konkreten Zielbeschreibung. Für die Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung fällt diese Bestandsaufnahme leider sehr ernüchternd aus: Seit einigen Jahren kann ihre Zahlungsunfähigkeit lediglich durch Darlehen des Bundes abgewendet werden. Das ist weder nachhaltig noch kann dadurch die ungebremste Ausgabendynamik abgeschwächt werden, die zu Defiziten in Höhe vieler Milliarden führt. Im kommenden Jahr wird bereits mit einer Finanzlücke von über 7,5 Milliarden Euro gerechnet, die sich ein weiteres Jahr später verdoppeln würde. Zur Erinnerung: Für das Leistungsversprechen der sozialen Pflegeversicherung werden jährlich rund 70 Milliarden Euro aufgewendet. Die Pflegeversicherung – so das objektive Fazit – ist ein Sanierungsfall mit Ansage.

Dass dies so ist, hat auch mit Entscheidungen der Vergangenheit zu tun: Bei der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 wurde aus gutem Willen bei der Festlegung der Kriterien, die zur Einstufung in einen der fünf Pflegegrade führen, von wissenschaftlichen Empfehlungen abgewichen – obwohl sie eigens zu diesem Zweck in Auftrag gegeben wurden. Der Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung ist dadurch deutlich erleichtert worden. Diese Entscheidung hat jedoch dazu geführt, dass Deutschland bei der Zahl der Pflegebedürftigen im internationalen Vergleich einsam an der Spitze liegt. Jährlich gibt es seit der damaligen Umstellung einen Zuwachs von durchschnittlich weit über 300.000 Pflegebedürftigen.

Mit über sechs Millionen Betroffenen hat sich die Zahl innerhalb eines Jahrzehnts nahezu verdoppelt und damit sämtliche Prognosen weit übertroffen. Diese sprunghafte Entwicklung ist jedoch nur zu einem kleinen Teil durch die älter werdende Gesellschaft zu erklären, denn der demografische Wandel würde nur einen Zuwachs von jährlich rund 50.000 bis 100.000 Pflegebedürftigen mit sich bringen. Diese Entwicklung ist bereits seit etlichen Jahren bekannt. Politisch wurde aber zu lange nicht gehandelt und die Lage dadurch immer weiter verschärft. Die Rückkehr zur wissenschaftlichen Empfehlung bei der Einstufung in die fünf Pflegegrade ist daher auch in der Fachwelt kaum noch umstritten.

Die Zielbeschreibung für die notwendige Reform folgt im Wesentlichen zwei Leitgedanken: Erstens kann nur eine nachhaltige finanzielle Stabilität eine gute pflegerische Versorgung sichern. Grundvoraussetzung dafür ist ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben. Das wurde zu lange ignoriert und hat Jahr für Jahr zu steigenden Beiträgen geführt. Stabile Sozialbeiträge sind kein Selbstzweck, sie sichern die private Kaufkraft und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.

Zweitens müssen die Strukturen eine zuverlässige und gute pflegerische Versorgung sicherstellen. Dabei sind Ursachen für Pflegebedürftigkeit früher anzugehen, statt weiterhin insbesondere die Symptome zu behandeln. Dafür müssen Leistungen zielgenauer ausgestaltet werden. Diesen Leitgedanken folgend habe ich einen Reformvorschlag vorgelegt. Um es vorwegzunehmen: Dies ist keine Reform, die sich eine Gesundheitsministerin wünscht, denn sie ist in Teilen mit unvermeidbaren Härten verbunden. Doch diese Reform ist zwingend notwendig, um eine weitere Säule unseres Sozialsystems an die Rahmenbedingungen unserer Zeit anzupassen.

Ein Finanzdefizit dieser Größenordnung kann nicht alleine durch die Ausweitung der Einnahmeseite geschlossen werden. Wir sind hier mit unseren Vorschlägen schon an die absolute Schmerzgrenze gegangen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Die Ausgabenentwicklung muss gebremst werden, was in der Folge auch die Leistungen betrifft, die die Pflegeversicherung gewährt. Dabei müssen die Bereiche besonders in den Blick genommen werden, bei denen in den letzten Jahren sprunghafte Mehrausgaben zu verzeichnen sind.

Niemandem fällt es leicht, Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zu reduzieren – auch wenn die damit individuell verbundenen Auswirkungen in Euro-Beträgen dem einen oder der anderen vergleichsweise gering erscheinen mögen. Gleiches gilt für die spätere Gewährung höherer Zuschüsse zur Verringerung der Eigenanteile in Pflegeheimen. In beiden Fällen lässt die Entwicklung der vergangenen Jahre leider wenig Spielraum: 2016 wurden noch für rund 400.000 pflegende Angehörige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, 2024 bereits für 1,6 Millionen Personen. Die Ausgaben sind im gleichen Zeitraum von weniger als einer Milliarde auf rund fünf Milliarden Euro gestiegen. Bei den Zuschüssen für Pflegeheimbewohner haben sich die Ausgaben zwischen 2022 und 2025 auf über sieben Milliarden Euro verdoppelt.

Die nachvollziehbaren Diskussionen über die Maßnahmen zur notwendigen Reform der Finanzierung haben bislang die zahlreichen strukturellen Anpassungen des Entwurfs in den Hintergrund geraten lassen. Der Vorschlag ist aber ausdrücklich kein reines Spargesetz, er zielt auf einen Paradigmenwechsel in der Versorgung: Wir müssen weg von der Konzentration auf eine Versorgung von Pflegebedürftigkeit und hin zu ihrer stärkeren Vermeidung. Schon bei der Einführung der sozialen Pflegeversicherung wurde im Gesetz festgehalten, „die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten“. Dieser gute und richtige Ansatz ist meines Erachtens aber in den vergangenen Jahren zu kurz gekommen. Ihn füllen wir daher nun wieder mit Leben, indem wir durch das Recht auf eine fachliche Pflegebegleitung schon in frühem Stadium den Grundstein dafür legen, Pflegebedürftigkeit so weit wie möglich zu vermeiden oder zumindest so lange wie möglich hinauszuzögern.

Ein umfangreiches Maßnahmenbündel der Reform stärkt darüber hinaus Prävention und Rehabilitation, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, ihren Eintritt zu verzögern oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Mehr gesunde Lebensjahre bedeuten mehr Lebensqualität, was in allererster Linie den Betroffenen zugutekommt.

In der Diskussion ist bislang ebenfalls zu kurz gekommen, dass wir mit dem Entwurf die häusliche Pflege stärken und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten. Zum einen bündeln wir das teils sehr differenzierte sowie damit oft schwer zu durchdringende Leistungsangebot und vereinfachen es. Für ganz viele Betroffene ist damit übrigens eine spürbare Anhebung der Leistungen verbunden. Und wir organisieren die Versorgung in akuten Krisensituationen neu: Ziel ist es, dass in akuten Situationen besser durch professionelle Pflege unterstützt werden kann, etwa wenn Angehörige ausfallen. Über diese wichtigen Weiterentwicklungen der Pflegeversicherung besteht weitestgehend Einigkeit. Sie werden bisher von der Diskussion über die notwendige Sanierung der Finanzen vollkommen überlagert – auch dies gilt es zu ändern.