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Berlin – Kommt jetzt endlich mehr Schutz und Rechtssicherheit für Frauen? Die Bundesländer wollen das Sexualstrafrecht reformieren! Der Bundesrat verabschiedete am Freitag eine Entschließung: Künftig soll der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ gelten. Das bisherige Prinzip „Nein heißt Nein“ reicht den Ländern nicht mehr aus.

Die Begründung: Es gebe Fälle, in denen Opfer von Sexualstraftaten in eine Art Schockstarre verfallen oder aus Angst nicht widersprechen können. Entscheidend soll sein, ob die sexuelle Handlung wirklich freiwillig war. Nicht mehr, ob das Opfer deutlich genug widersprochen hat.

Wer Sex will, muss sich ein Einverständnis holen

Die Länder fordern deshalb einen Perspektivwechsel. Im Klartext: Wer Sex will, muss sich das Einverständnis des Partners aktiv holen. Nur so könne sichergestellt werden, dass sexuelle Kontakte tatsächlich auf Freiwilligkeit beruhen. Wer keine Zustimmung habe, dürfe nicht einfach von einem Einverständnis ausgehen.

Andere Länder in Europa machen es vor

Der Bundesrat verweist zudem auf die Entwicklung in Europa. In mehreren Ländern gilt das Zustimmungsprinzip bereits, darunter Schweden, Spanien, Dänemark, Belgien, Finnland, Griechenland und die Niederlande. Dort steht nicht mehr ein erkennbares „Nein“ im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob eine freiwillige Zustimmung zu der sexuellen Handlung vorlag.

Jetzt muss die Bundesregierung ran

Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Der Bundesrat kann das Gesetz nicht selbst ändern. Er fordert die Bundesregierung auf, die Reform anzustoßen. Ob und wann das Sexualstrafrecht tatsächlich geändert wird, entscheidet sich nun im Gesetzgebungsverfahren.

Seit der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 gilt in Deutschland der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Nach § 177 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vornimmt. Dafür ist weder körperliche Gegenwehr noch Gewalt erforderlich. Entscheidend ist bislang, dass der entgegenstehende Wille – etwa durch ein klares „Nein“, Wegschieben oder anderes eindeutiges Verhalten – für die andere Person erkennbar ist.