NRW-Medienanstalt schließt Prüfung zu Höcke-Podcast ab – und verhängt keine Maßnahmen
Die Landesanstalt für Medien NRW will im Streit mit dem Podcaster Ben Berndt um ein Interview mit dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke vorerst keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Laut der Behörde, sei ihre Prüfung abgeschlossen. Anlass war eine nach Ansicht der Medienanstalt falsche Tatsachenbehauptung Höckes, die in dem mehr als vierstündigen Gespräch unkommentiert geblieben war.
Höcke hatte in dem Podcast „ungeskriptet by Ben“ gesagt, die paramilitärische Nazi-Kampforganisation SA habe keine Losung beziehungsweise kein Motto gehabt. Die Medienanstalt hatte Berndt deshalb im Juni angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Sie sah Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht und hielt eine nachträgliche Einordnung der Aussage für geboten.
Berndt hatte eine Änderung der Podcastfolge abgelehnt und angekündigt, notfalls juristisch gegen weitere Schritte der Behörde vorzugehen. Er weist zudem zurück, dass sein Gesprächsformat journalistischen Sorgfaltspflichten unterliegt.
An der grundsätzlichen Bewertung der Medienanstalt habe sich nichts geändert, sagte ihr Direktor Tobias Schmid der Nachrichtenagentur dpa. „Die Aussage, die SA habe kein Motto gehabt, ist schlicht falsch und das hätte in einem journalistisch-redaktionellen Angebot eingeordnet werden müssen.“
Entscheidend sei aber, dass Berndt dem Thema nach dem Hinweis der Medienanstalt selbst große öffentliche Aufmerksamkeit gegeben habe. „Damit dürfte so ziemlich jeder und jede mitbekommen haben, dass die Aussage von Herrn Höcke falsch war. Damit ist das Ziel des Gesetzgebers erreicht“, sagte Schmid.
Die gesetzliche Regelung ziele nicht darauf, dass ein Journalist seine Auffassung ändere. Vielmehr solle die Öffentlichkeit vor nachweislich falschen Informationen geschützt werden. Die Medienanstalt verweist darauf, dass Höckes Aussage infolge der Debatte umfassend aufgearbeitet und richtiggestellt worden sei.
Den Eindruck, die Medienanstalt sei mit ihrer Entscheidung vor dem Druck der Öffentlichkeit eingeknickt, wies Schmid zurück. „Ein solcher Vorgang ist ja keine Schulhofschlägerei.“ Es gehe allein darum, dass die Öffentlichkeit erkennen könne, dass Höcke die Unwahrheit gesagt habe. „Wie man da hinkommt, ist dem Gesetzgeber und damit auch uns verhältnismäßig egal.“
Die Medienanstalt hält weiterhin an ihrer Einschätzung fest, dass Berndts Podcast ein journalistisch-redaktionelles Angebot ist und damit den entsprechenden Sorgfaltspflichten des Medienstaatsvertrags unterliegt.
Berndt hatte der dpa im Juli gesagt, er verstehe sich nicht als Journalist, sondern als Gastgeber. „Ich habe keine Ahnung, was journalistische Standards sind“, sagte er damals. Er wolle Gespräche führen „wie wenn man sich auf einen Kaffee trifft“ und Menschen möglichst unverstellt kennenlernen.
Für den Fall weiterer Forderungen der Medienanstalt hatte Berndt rechtliche Schritte angekündigt. „Im Zweifel gehen wir auch bis zum Bundesgerichtshof. Stellvertretend für alle Podcaster und YouTuber und im Sinne der Meinungs- und Pressefreiheit“, sagte er damals der dpa.