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Hannover – Der Streit um AfD-Kandidaten bei der Kommunalwahl in Niedersachsen geht weiter: Nach Martin Sichert (wollte Landrat in Friesland werden) werden immer mehr AfD-Politiker von der Wahl ausgeschlossen. Der Kreisvorsitzende der AfD in Göttingen, Justin Vogel, darf nicht als Bürgermeister in Herzberg antreten. Das hat am Montag der zuständige Stadtwahlausschuss entschieden. Auch der AfD-Kandidat Thorsten Moriße wurde in Wilhelmshaven nicht für die Oberbürgermeisterwahl zugelassen.

Grund: Die jeweiligen Wahlausschüsse haben Zweifel, ob sich die AfD-Kandidaten im Amt stets verfassungstreu verhalten würden. Grundlage für die Entscheidungen ist ein Gesetz, das erst im April von der rot-grünen Landesregierung verabschiedet wurde. Demnach dürfen Verfassungsschutz und Innenministerium den kommunalen Wahlausschüssen empfehlen, welche Kandidaten von Landrats- und Bürgermeisterwahlen ausgeschlossen werden sollen.

Das Ministerium von Innenministerin Daniela Behrens (58, SPD) hat sogar einen „Leitfaden zur Prüfung der Verfassungstreue“ erlassen, der die Kriterien für den Wahlausschluss definiert. Und ein Blick in das Papier zeigt: Die Hürde dafür ist relativ niedrig. Demnach hat bereits die Mitgliedschaft in der AfD „eine erhebliche Indizwirkung für die fehlende Verfassungstreue“. Zuerst berichtete „Apollo News“ über den Leitfaden.

Leitfaden aus dem Innenministerium

Die AfD Niedersachsen wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft, ist aber nach wie vor nicht verboten. Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden, untersteht also dem SPD-geführten Innenministerium. Zwar reiche die AfD-Mitgliedschaft alleine nicht als Beleg für eine Verfassungsfeindlichkeit. Ein ausreichendes Kriterium für eine Wahlausschluss-Empfehlung kann aber schon die Kandidatur als Landtags- oder Bundestagsabgeordneter sein. Begründung des Ministeriums: Die Kandidaten hätten dadurch ein ausreichendes „Maß an politischer Bedeutung und öffentlicher Sichtbarkeit“. Darin liege ein „wesentlicher Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Parteiorganisation“.

Gleiches gelte für „herausgehobene Funktionsämter (...) auf allen Organisationsebenen“, also z.B. einen Kassenwart auf Kreisebene. Grundsätzlich kann es für eine Wahlausschluss-Empfehlung laut Leitfaden bereits ausreichen, einen „positiven Beitrag“ für die „öffentliche Wahrnehmbarkeit der Partei“ zu leisten.

Die Fälle Martin Sichert, Justin Vogel und Thorsten Moriße

So argumentierte das Innenministerium auch in den Fällen Sichert, Vogel und Moriße. Neben einzelnen Posts in den sozialen Netzwerken begründet das Innenministerium die Ausschlussempfehlung (liegt BILD vor) u.a. mit Sicherts Funktion als Kreisvorsitzender und Bundestagsabgeordneter. Zudem habe er sich nicht von seinem niedersächsischen Landesverband distanziert.

Bei Justin Vogel wird ebenfalls seine Rolle als Kreisvorsitzender in Göttingen sowie sein Beisitzerposten im Vorstand der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ auf Landesebene angeführt, bei Moriße sein Landtagsmandat und sein Vorsitz des Kreisverbandes Wilhelmshaven. Vogel kritisiert die Entscheidung scharf: „Kurz gesagt: Mir wird vorgeworfen, mich während meiner Parteimitgliedschaft auch tatsächlich politisch zu engagieren.“

Verfassungsrechtler hat Bedenken

Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler (63) von der Uni Oldenburg zu BILD: „Wer jemanden von einer Wahl ausschließen will, muss konkrete verfassungsfeindliche Handlungen oder Äußerungen nachweisen. Die bislang bekannten Aussagen erfüllen diesen Maßstab nach meiner Einschätzung nicht.“ Grundsätzlich gelte: „Die bloße Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei kann keine Zweifel an der Verfassungstreue begründen.“

Trotz des Leitfadens gibt es unterschiedliche Entscheidungen in den Kommunen. In Hannover darf die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke (42) nach einer Überprüfung zur OB-Wahl antreten. In Gifhorn wurde der AfD-Kreisvorsitzende Robert Preuß (40) als Bürgermeister-Kandidat zugelassen. Weitere Entscheidungen stehen noch aus. Moriße hat nach seinem Ausschluss angekündigt, gegen die Entscheidung zu klagen.

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