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Hamburg – Tag und Nacht brüllte er durchs Haus. Aus seiner Wohnung in der Hamburger Altstadt schallten Beleidigungen und Drohungen. Immer wieder warf der Tyrann von nebenan Müll aus dem vierten Stock in den Garten der Nachbarn. Sogar ein Fahrrad landete dort auf dem Rasen. Die Bewohner führten seitenlange Lärmprotokolle und riefen regelmäßig ängstlich die Polizei. Doch die Beamten konnten den Mann nicht festnehmen – bis jetzt! Beim jüngsten Einsatz wies ihn ein Amtsarzt in die Klinik ein. Was dieses Mal anders war und warum die Polizei den Randalierer zuvor nicht aus dem Verkehr ziehen konnte .

Tyrann wurde nach Festnahme wieder freigelassen

In den letzten 17 Monaten rückten die Polizisten sofort an, wenn wieder mal ein Notruf aus dem Haus kam. Doch nach wenigen Stunden mussten sie Thorsten d. V. (65) bislang wieder gehen lassen, weil er nicht gewalttätig gegen sich oder andere geworden war.

Warum ist es so schwierig, einen solchen Nachbarn loszuwerden? BILD sprach mit einem Strafrechtler über die unerträgliche Situation im Mehrfamilienhaus und die juristischen Hürden.

„Muss gesellschaftlich hingenommen werden“

Strafverteidiger Dr. Nils Winkler von der Kanzlei Wiking Legal erklärt BILD: „Wichtig ist, dass nicht jede Eigen- oder Fremdgefährdung genügt. Voraussetzung für eine Unterbringung ist vielmehr die Gefahr einer erheblichen Schädigung gegenüber sich selbst oder Dritten.“

Reicht die Gefahr erheblicher Sachbeschädigungen oder Verletzungen Dritter aus, um eine Fremdgefährdung anzunehmen? Dr. Nils Winkler: „Wenn es sich um gemeinlästige Taten handelt, also leichte Übergriffe, Bedrohungen oder Beleidigungen, sind die Voraussetzungen für eine Unterbringung regelmäßig nicht erfüllt. In einem gewissen Maße müssen derartige Einschränkungen gesellschaftlich hingenommen werden.“

Wann das Werfen von Gegenständen als Gefahr gilt

Für die Nachbarn unverständlich, denn sie wähnten sich ja in Gefahr, wenn Thorsten d. V. wieder schwere Gegenstände aus dem vierten Stock warf. Reicht das nicht, um ihn in eine Psychiatrie einzuweisen? Winkler: „Auch hier gilt, dass der Wurf von Gegenständen nicht automatisch dazu führt.“ Anders sähe das möglicherweise aus, wenn der Wut-Pöbler gezielt Gegenstände auf seine Nachbarn werfen würde.

Und was ist mit dem ständigen Krach? Eine Nachbarin sagte darüber: „Ich hatte nie Schlaf und musste um vier Uhr aufstehen. Am Ende wurde ich entlassen. Er hat mein Leben ruiniert.“ Kann das bei der rechtlichen Bewertung berücksichtigt werden? Der Strafrechtler hält das für schwierig und meint, dass dauerhafter Lärm für eine Unterbringung nicht ausreiche.

Darum muss der Randalierer jetzt in eine Klinik

Doch am Montag gegen 0.30 Uhr meldete sich wieder eine Anwohnerin nach BILD-Informationen bei der Polizei und teilte mit, dass ihr Nachbar herumschreie, heule, auf den Boden stampfe und brülle, er wolle das Haus anzünden. Als mehrere Streifenwagen eintrafen, wiederholte er diese Drohung vor den Beamten. Der Amtsarzt, der zur Wache gerufen wurde, stufte den Vorfall als Fremdgefährdung ein und schickte den Wüterich in ein psychiatrisches Krankenhaus. Wie lange er dort jetzt bleiben muss, ist noch unklar. Darüber entscheidet am Ende ein Gericht. Eine Nachbarin zu BILD: „Ich hoffe, er bleibt dort länger. Wir brauchen dringend Ruhe, um uns zu erholen.“