TTS-Player überspringenArtikel weiterlesen

Landau (Rheinland-Pfalz) – Ein ehemaliger Schüler eines Gymnasiums hat Klage eingereicht, weil zu viele Unterrichtsstunden vor seinem Abschluss ausgefallen seien.

Laut Elija W. (20) sollen zum Teil ein Drittel aller Stunden am Eduard-Spranger-Gymnasium im rheinland-pfälzischen Landau nicht stattgefunden haben, wie er dem „Spiegel“ erzählte. Zusammen mit seinen Eltern habe der junge Mann seit Sommer 2022 Screenshots von den Plänen seiner elften Klasse gesichert, in denen der Unterricht ersatzlos ausgefallen war.

Beinahe jede zweite Stunde ausgefallen

„Es wurde immer mehr und hörte einfach nicht auf“, erklärte der Vater von Elija W. in dem Bericht. Als sein Sohn im Frühjahr vergangenen Jahres schließlich sein Abitur machte, sei die Bilanz verheerend gewesen: 405 von 2478 Stunden hätten schlichtweg nicht stattgefunden.

Ausgerechnet in den drei Leistungskursen sei im zweiten Halbjahr der 12. Klasse beinahe jede zweite Unterrichtsstunde ausgefallen, in der 13. Klasse jeweils ein Drittel. Die Familie habe sich zunächst bei der Schulaufsichtsbehörde „ADD“ in Rheinland-Pfalz beschwert. Diese verwies in einem Schreiben darauf, dass die verpflichtenden 60 Prozent der Unterrichtszeit stattgefunden hätten.

„Leistung ist dann nicht mehr entscheidend“

Das Bildungsministerium räumte gegenüber der Zeitung zumindest „Vertretungsbedarf“ an allen Gymnasien ein. Mittlerweile hat Elija W. Klage wegen der Abschlussnoten in den Ausfallfächern eingereicht. Er sieht die Chancengleichheit bei seinem Abitur verletzt. Welche Noten er hatte, ist allerdings nicht bekannt.

„Wenn so viel Unterricht ausfällt, dann entscheidet nicht mehr Leistung, Fleiß oder Begabung über das Abitur, dann entscheidet, wer zu Hause Hilfe bekommt, wer Nachhilfe bezahlen kann, wer einen ruhigen Schreibtisch und familiären Rückhalt hat“, sagte Elija W. der Zeitung. „So wird aus Unterrichtsausfall soziale Auslese.“

Mit einer früheren Klage, die Prüfungsergebnisse aufgrund des fehlenden Unterrichts neu bewerten zu lassen, war Elija W. am Verwaltungsgericht Neustadt und später am Oberverwaltungsgericht in Koblenz bereits gescheitert. Beim Abitur käme es nur auf die Leistung in der Prüfung an, hätten die Richter begründet.