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Berlin/München – Diesel-Fahrer haben vom Tankrabatt offenbar deutlich weniger profitiert als Benziner. Nach einer neuen Untersuchung des Münchner Ifo-Instituts kamen von der staatlichen Entlastung bei Diesel nur rund drei Viertel tatsächlich an den Zapfsäulen an. Die Preise für Diesel lagen zuletzt zwar um zwölf Cent pro Liter unter den Preisen an vergleichbaren Tankstellen im Ausland. Doch: „Damit wurde der Tankrabatt beim Superbenzin nahezu vollständig an die Autofahrerinnen und Autofahrer weitergegeben, beim Diesel lag die Weitergabe bei rund 73 Prozent“, sagt Ifo-Experte Florian Neumeier (41).

Für die Wissenschaftler ist deshalb klar: „Es war eine teure Maßnahme, die den Staat rund 1,6 Milliarden Euro gekostet hat“, sagt Christian Gréus vom Ifo-Zentrum für Finanzwissenschaft. „Die unvollständige Weitergabe beim Diesel bedeutet, dass ein Teil davon bei den Mineralölkonzernen gelandet ist.“

Bilanz beim Benzin sieht besser aus

Beim Benzin fiel die Bilanz deutlich besser aus: Super E5 war im Schnitt um 17 Cent, Super E10 um 16 Cent günstiger als an vergleichbaren ausländischen Tankstellen ohne Tankrabatt. „Ohne den Tankrabatt hätte der Preis für den Liter Superbenzin noch den gesamten Juni hindurch im Tagesdurchschnitt wohl über zwei Euro gelegen“, erklärt Neumeier.

Für Autofahrer gibt es allerdings schlechte Nachrichten: Mit dem Auslaufen des Tankrabatts zum 1. Juli dürften die Spritpreise wieder steigen. „Wie hoch es geht, wird vor allem von der Entwicklung des Ölpreises abhängen“, sagt Ifo-Expertin Ramona Schmid. „Da dieser zuletzt gesunken ist, haben auch die Kraftstoffpreise nachgegeben.“

SO VIEL kostete der Tankrabatt den Staat

Trotz der Kritik an der unvollständigen Weitergabe halten die Ifo-Forscher das Ende des Tankrabatts für richtig. Die Entlastung kostete den Staat im Mai und Juni insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro. Auch die Monopolkommission war zuletzt zu dem Schluss gekommen, dass der Tankrabatt zwar größtenteils, aber eben nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben wurde. Regional gab es dabei deutliche Unterschiede. Die Wettbewerbshüter sehen Hinweise auf ein „Wettbewerbsproblem auf der vorgelagerten Marktstufe“.