„Mittelgradig belastend“ – Professorin wollte lebende Mäuse zusammennähen
Eine Professorin in Nordrhein-Westfalen darf einem Gerichtsurteil zufolge keine Versuche an Mäusen vornehmen, bei denen die Tiere chirurgisch aneinandergenäht werden.
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte am Mittwoch laut Mitteilung ein Verbot der Versuche und wies eine Klage der Professorin der Universität Bonn ab. Die umstrittene Versuchsart belastet demnach die dabei zusammengenähten Mäuse schwer und verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
Bei sogenannten Parabioseversuchen werden zwei lebende Mäuse an den Flanken operativ miteinander verbunden, sodass sich ihre Blutkreisläufe synchronisieren. Nach acht Wochen werden die Tiere wieder getrennt und seziert.
Die Professorin wollte die Entwicklung eines Malariaimpfstoffs erforschen. Während die Wissenschaftlerin diesen Versuch laut Universität lediglich als „mittelgradig belastend“ einstufte, sah das Gericht die Belastung für die Mäuse hingegen als schwer an.
Die Professorin habe keine Unterlagen vorgelegt, die diese Belastungen rechtfertigen würden, hieß es zur Begründung. Das zuständige Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung hatte die Versuche zuerst genehmigt, die Genehmigung dann aber wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit zurückgenommen.
Daraufhin zog die Universität vor Gericht. Ihr ging es um die Frage, ob eine rechtmäßig erteilte Genehmigung nachträglich zurückgenommen werden kann. „Die Universität Bonn sieht darin einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit und hat Rechtsmittel eingelegt“, teilte die Hochschule der Katholischen Nachrichten-Agentur KNA vor dem Gerichtsurteil mit.
Die Professorin wollte laut Universität untersuchen, wie das Immunsystem auf eine Malariainfektion reagiert und welche Rolle dabei Immunzellen im Gewebe spielen. „An Malaria sterben weltweit weiterhin jährlich mehrere hunderttausend Menschen, überwiegend Kinder“, so die Hochschule.
Das Vorhaben bewege sich „vollständig“ in dem Rahmen, den eine EU-Richtlinie und das deutsche Tierschutzrecht setzen. „Belastung der Tiere und erwarteter Erkenntnisgewinn sind im Antrag ausführlich gegeneinander abgewogen worden.“ Die Universität habe angegeben, dass die Versuche für die Mäuse lediglich mittelgradig belastend seien.
Das Gericht sah dies anders: Solche Parabiose-Versuche an Mäusen seien einer Uni-Professorin zu Recht untersagt worden, urteilte das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch. „Die Durchführung der Versuche ist für die Mäuse nicht mittelgradig, sondern jedenfalls schwer belastend“, so das Gericht. Zudem sei die Tierschutzkommission nicht beteiligt worden.
Diese Versuchsart belaste die Mäuse schwer und verstoße gegen das Tierschutzgesetz. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden würde.
In Deutschland sind im Jahr 2024 laut der Initiative „Tierversuche verstehen“ 1,95 Millionen Tiere für wissenschaftliche Versuche eingesetzt worden. 77 Prozent waren Mäuse, elf Prozent Fische, 6,1 Prozent Ratten und drei Prozent Kaninchen. Nur sehr selten wurden Versuche an Hunden, Affen und Katzen durchgeführt.