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Chemnitz (Sachsen) – Er kam aus dem Libanon nach Deutschland, um hier eine Ausbildung als Seniorenpfleger zu machen. Doch in seinem ersten Lehrjahr tötete Mouemen A. (23) laut Staatsanwaltschaft eine hochbetagte Frau in ihrem Zimmer. Die Tatwaffe: ihr dunkelblau-karierter Schlafanzug.

Jetzt wird dem Pflege-Azubi vor dem Landgericht Chemnitz der Prozess gemacht. Staatsanwalt Carsten Schönfeld (37): „Er wird beschuldigt, im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein.“ Mouemen A. soll an Schizophrenie leiden. Da Wiederholungsgefahr und eine Gefahr für die Allgemeinheit bestehen, soll der libanesische Staatsbürger dauerhaft in einer Psychiatrie in Deutschland untergebracht werden. Er schweigt zur Tat.

„Er war noch dabei, zuzudrücken“

Am Donnerstag schilderte eine Zeugin die brutalen Szenen vom 18. Januar. Die Pflegerin (21) will gesehen haben, wie der libanesische Azubi gegen 12.45 Uhr im Badezimmer neben Seniorin Liane M. (Pflegegrad 2) kniete. „Sie war schon blau angelaufen“, so die junge Frau. „Er war noch dabei, zuzudrücken.“ Sie habe geschockt eine Kollegin geholt. Der mutmaßliche Killer habe in ruhigem Ton zu ihr gesagt: „Geh bitte raus.“ Kurz darauf sei die Polizei eingetroffen, habe den Libanesen widerstandslos festgenommen.

Libanese sollte gekündigt werden

Das Heim hatte den Azubi im März 2025 vermittelt bekommen. Das Bewerbungsgespräch fand via Zoom-Meeting statt. Im September begann er seine 3-jährige Ausbildung zum Pflegefachmann und zog nach Chemnitz. Die Heimleiterin (46) berichtet, dass man mit seiner Arbeit unzufrieden war. Was der Libanese nicht wusste: Am 20. Januar sollte er gekündigt werden.

Seine Berufsschulchefin berichtet, dass Mouemen A. einer von fünf Kandidaten war, die sich im Libanon bei einem Kooperationspartner qualifizierten. Der 23-Jährige habe Sprachniveau B2 vorweisen können, sprach gut Deutsch. Die Schule kümmerte sich vorrangig um die Anerkennung der Zeugnisse. Der Staatsanwalt fragte: „Welche weiteren Unterlagen wurden abgerufen?“ Die Schulleiterin: „Stammdaten, Lebenslauf und ein gesundheitliches Zeugnis.“ Pflichtverteidiger Hagen Vetter (57) fragte nach psychischen Auffälligkeiten. Nichts sei bekannt gewesen oder aufgefallen.