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Berlin – Die Politik fordert konkrete Konsequenzen nach dem Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day mit einer Toten und 29 Verletzten. CSU-Parteichef Markus Söder fordert: „Wir sollten alles, was das Gesetz betrifft zum Thema Gefährder noch mal überprüfen.“ Dazu gehöre die Aberkennung der Staatsbürgerschaft. „Für mich ist eindeutig: Jemand, der Gefährder ist, kann nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben.“

Die Einstufung als Gefährder müsse dazu führen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werde, sagte Söder im bayerischen Kloster Banz. Bundeskanzler Friedrich Merz (70, CDU) zeigte sich offen für die Idee, verwies allerdings darauf, dass man keinen Gefährdern die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen könne, wenn sie nur diese eine hätten – so wie ‌der mutmaßliche Attentäter Abdul Ballout. Für Doppelstaatler sei dies aber ohne Änderung des Grundgesetzes durchaus möglich.

Söder stellte auch zur Debatte, ob Gefährder „noch nach Jugendstrafrecht behandelt werden oder ob nicht grundlegend generell Erwachsenenstrafrecht diskutiert werden muss“. Auch ein Führerscheinentzug sowie der Ausschluss von Bewährungsstrafen sollten ihm zufolge erwogen werden. Söder wörtlich: „Die Frage stellt sich, ob nicht eher die Haft die Regel ist und eine Bewährung eher die Ausnahme.“

CDU-Innenexperte: Keine Bewährung für Gefährder

Ähnlich äußert sich auch der CDU-Innenexperte Alexander Throm (57), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag: keine Bewährungsstrafe mehr bei schwersten Straftaten! „Bei Verurteilung wegen Terrordelikten, staatsgefährdenden und gemeingefährlichen Straftaten muss zukünftig die Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, regelhaft ausgeschlossen werden“, sagte er zu BILD.

Throm fordert eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuchs und des Jugendstrafrechts. Der Gesetzgeber müsse klarstellen, dass bei einer Verurteilung von Extremisten aufgrund ihres Fanatismus immer von einer Gefahr für die Bevölkerung auszugehen sei. Jedes Gericht müsse dies dann berücksichtigen. Throm: „In Zukunft muss es in Deutschland heißen: im Zweifel für die Sicherheit unserer Bevölkerung und nicht für den Angeklagten.“

Hintergrund: Ballout war erst im Mai zu einer 22-monatigen Haftstrafe verurteilt worden, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Vor vier Jahren wurde er wegen Körperverletzung und Raubes verurteilt. Er hatte sich im Sommer 2025 dem IS anschließen wollen. Selbst Experten sind entsetzt über das milde Urteil, das die tödliche Tat erst möglich machte.