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Berlin – Fliegen von Deutschland aus könnte günstiger werden: Seit dem 1. Juli gilt die abgesenkte Luftverkehrsteuer. Die Abgabe war 2024 erhöht worden, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Nun hat die Bundesregierung sie wieder auf das frühere Niveau gesenkt.

Konkret sinkt die Steuer auf Kurzstrecken von 15,53 auf 13,03 Euro, auf Mittelstrecken von 39,34 auf 33,01 Euro und auf Langstrecken von 70,83 auf 59,43 Euro – jeweils pro Passagier und Abflug von einem deutschen Flughafen. BILD erklärt, was Sie beim Buchen jetzt sparen können.

Wer profitiert?

Theoretisch alle Passagiere, die von einem deutschen Flughafen starten – mit wenigen Ausnahmen (z.B. Umsteigepassagiere, bestimmte Kinderflüge). Ob die Ersparnis tatsächlich beim Ticketpreis ankommt, entscheiden allerdings die Fluggesellschaften.

Wie viel können Urlauber sparen?

Je nach Reiseziel sinkt die Steuer um 2,50 Euro bis 11,40 Euro pro Person.

  • Mallorca, Kanaren, Paris, Rom, Antalya: 2,50 Euro pro Person
  • Hurghada, Kairo, Dubai: 6,33 Euro pro Person
  • New York, Bangkok, Tokio, Los Angeles: 11,40 Euro pro Person

Was bedeutet das für die ganze Reise?

  • Paar nach Mallorca: Ersparnis 5 Euro
  • Vierköpfige Familie nach Mallorca: 10 Euro
  • Paar nach Antalya: 5 Euro
  • Vierköpfige Familie nach Antalya: 10 Euro
  • Paar nach Dubai: 12,66 Euro
  • Vierköpfige Familie nach Hurghada: 25,32 Euro
  • Paar nach New York: 22,80 Euro
  • Vierköpfige Familie nach Bangkok: 45,60 Euro

Gilt das auch für den Rückflug?

Nein. Die deutsche Luftverkehrsteuer fällt nur beim Abflug von einem deutschen Flughafen an. Bei einer klassischen Urlaubsreise wird deshalb in der Regel nur der Hinflug besteuert.

Gilt das auch für bereits gebuchte Reisen?

Wer seit dem 1. Juli startet, fällt unter die neuen Steuersätze. Ob bereits gekaufte Tickets nachträglich günstiger werden oder die Ersparnis ausgezahlt wird, hängt allerdings von der jeweiligen Fluggesellschaft ab.

Warum zählen die Kanaren als Kurzstrecke?

Die Luftverkehrsteuer richtet sich nicht nach den tatsächlich geflogenen Kilometern, sondern nach gesetzlich festgelegten Ländergruppen. Deshalb fallen nicht nur Inlandsflüge oder Reisen nach Frankreich und Italien in die günstigste Kategorie, sondern auch Flüge nach Mallorca, Griechenland oder auf die Kanarischen Inseln. Obwohl Teneriffa oder Gran Canaria deutlich weiter entfernt sind als viele europäische Ziele, beträgt die Steuerersparnis auch dort 2,50 Euro pro Person. Die maximale Entlastung von 11,40 Euro gibt es nur auf Langstrecken.

Verbraucherzentrale nimmt Fluggesellschaften in die Pflicht

Ryanair, Lufthansa & Co. ächzen aktuell unter stark gestiegenen Kerosinpreisen. Ob die Ersparnis wirklich an den Kunden weitergegeben wird, muss sich erst zeigen.

Verbraucherschützer haben allerdings eine klare Forderung: „Die Steuerabsenkung muss bei den Reisenden ankommen. Airlines, die damals die Ticketpreise erhöhten, sollten sie jetzt senken. Alles andere wäre unanständig. Transparente Preise und Preisbestandteile wie Steuern und Gebühren sind für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtige Informationen und gesetzlich vorgeschrieben. Nur so können Verbraucher und Verbraucherinnen Ticketpreise nachvollziehen und ihre Angemessenheit bewerten“, so André Duderstaedt, Referent für Fluggastrechte beim Verbraucherzentrale Bundesverband.