Berlin/Frankfurt – Ein Immobilienfonds sorgt für ein Millionenloch bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Nach Recherchen des „Handelsblatts“ summieren sich die möglichen Verluste inzwischen auf mindestens 127 Millionen Euro – Tendenz steigend.
Mehrere Einrichtungen ziehen nun vor Gericht. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat beim Landgericht Frankfurt Schadenersatzklage eingereicht. Ihr droht ein Verlust von bis zu 44 Millionen Euro. Beklagt werden unter anderem die Privatbank Hauck Aufhäuser Lampe, deren Fondsdienstleister sowie der Schweizer Fondsberater Verius Capital.
Auch die BKK Gildemeister Seidensticker aus Bielefeld hat sich der Klage angeschlossen. Ihr soll ein Schaden von rund sechs Millionen Euro entstanden sein. Bereits Ende Juni war bekannt geworden, dass die Kaufmännische Krankenkasse, die Pronova BKK und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen Schadenersatz in Höhe von insgesamt 77 Millionen Euro fordern.
Verzockt mit Immobilien-Krediten?
Im Zentrum steht der Immobilienfinanzierungsfonds Verius. In ihn investierten professionelle Anleger direkt und indirekt mindestens 1,2 Milliarden Euro. Das Geld floss als hoch verzinste Darlehen an Projektentwickler auf dem deutschen Immobilienmarkt. Doch mit dem Einbruch der Immobilienbranche gerieten zahlreiche Projekte ins Wanken. Viele Entwickler konnten ihre Kredite nicht mehr bedienen. Der Fonds wurde bereits 2022 eingefroren.
Inzwischen rechnen Anleger laut „Handelsblatt“ damit, dass mindestens 96 Prozent des Fondsvermögens verloren gehen könnten – ein möglicher Schaden von weit über einer Milliarde Euro. Genau das wirft Fragen auf, denn: Für gesetzliche Krankenkassen gelten bei Geldanlagen besonders strenge Regeln. Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass die Kassen ihr Geld nur so anlegen dürfen, dass ein Verlust praktisch ausgeschlossen ist.
Warum durften Kassen überhaupt investieren?
Möglich wurde das Investment offenbar durch eine komplexe Anleihekonstruktion über eine Luxemburger Zweckgesellschaft. Die Wertpapiere erhielten sogar eine gute Bewertung (‚Investment Grade‘) der Ratingagentur Creditreform und galten damit offiziell als vergleichsweise solide. Heute droht dennoch der komplette Verlust.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung, das die gesetzlichen Krankenkassen überwacht, verweist auf die Eigenverantwortung der Kassen. Diese müssten ihre Anlagen weder genehmigen lassen noch melden.