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Der Fall des Berliner Serienvergewaltigers macht in seiner Grausamkeit sprachlos. 58 Frauen betäubt, vergewaltigt, gefilmt, entmenschlicht.

Das Urteil von 12 Jahren Haft mag noch viel zu mild erscheinen. Die anschließende Sicherungsverwahrung aber wird dafür sorgen, dass dieser Mann in seinem Leben nie wieder eine Frau anspricht.

Aber wie kann es sein, dass sich der Mann nicht für alle seine widerlichen Taten verantworten musste? Viele Vergewaltigungen seien verjährt, heißt es. Verjährt – allein, wie sich das anhört.

Und warum gibt es noch so viele Frauen, die bis heute nicht wissen, was mit ihnen geschehen ist?

Aus dem Berliner Fall ergeben sich zwei logische Forderungen:

► Justizministerin Hubig, Vergewaltigungen dürfen nicht verjähren! Es ist nie „zu lange her“! Ändern Sie das Gesetz!

► Polizei und Staatsanwaltschaft, veröffentlicht ein Foto dieses Mannes! Denn: Frauen, die bei ihm waren, die vielleicht vergewaltigt wurden und davon bis heute nichts wissen, würden ihn erkennen.

Diese Frauen haben das Recht darauf, zu wissen, was geschehen ist.