TTS-Player überspringenArtikel weiterlesen

Wien – Diese Bluttat löst in Österreich eine hitzige Diskussion um die Strafmündigkeit aus: Am Donnerstagabend verletzte ein 12-jähriger Syrer in Wien drei Landsleute im Alter von 14 bis 16 Jahren zum Teil lebensgefährlich mit einem Messer. Der Täter konnte anschließend nach Hause gehen, weil er für eine Strafe zu jung ist.

Auslöser der Tat war eine Online-Bekanntschaft: Der 12-Jährige hatte ein Mädchen über Social Media kennengelernt und sich mit ihm im Wielandpark in Österreichs Hauptstadt verabredet. Zum Date am Donnerstag gegen 19 Uhr kamen drei Jugendliche (14, 15, 16), darunter ein Bruder der Schülerin, mit.

Streit um „Ehre“ des Mädchens

Die Jungs wollten den 12-Jährigen zur Rede stellen: Es ging um die „Ehre“ des Mädchens, so „heute.at“. Doch der junge Syrer zückte ein Taschenmesser und stach sofort zu.

Der 15-Jährige wurde lebensgefährlich im Brustbereich verletzt. Er musste mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen werden. Mittlerweile ist er nicht mehr im kritischen Zustand. Seine Begleiter erlitten schwere Verletzungen und wurden ebenfalls ins Krankenhaus gebracht.

Der 12-Jährige floh zunächst vom Tatort, die Polizei fasste ihn aber in der Nähe. Auch das Messer , das er bei seiner Flucht weggeworfen hatte, wurde gefunden.

Ministerin: „Fatale Message an Gewalttäter“

Nach der Vernehmung wurde der minderjährige Täter seiner Familie übergeben und durfte nach Hause gehen. Aufgrund seines Alters ist er nicht strafmündig. Für Österreichs Integrationsministerin Claudia Bauer (31, ÖVP) ist die Tat Anlass, über die Senkung des Mindeststrafalters nachzudenken.

Gegenüber „heute.at“ sagte die Politikerin: „Wenn 12-Jährige rauben, vergewaltigen oder auf andere mit Messern einstechen, dann muss man etwas dagegen tun. Ja, Kinder gehören erzogen, aber wenn Erziehung gescheitert ist, dann muss es andere Mittel geben. Was ist das für eine fatale Message an Gewalttäter, wenn ihre Opfer ins Spital geflogen werden müssen und sie unbehelligt zur Mutter nach Hause dürfen?“