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Hamburg – Aufgrund des Lehrermangels an deutschen Schulen stehen immer häufiger Hilfskräfte vor den Klassen. Damit nicht noch mehr Stunden ausfallen – so auch in einer Hamburger Grundschule. Die junge Förderkraft soll mit den Kindern überfordert gewesen sein, und als sich die 24-Jährige nicht mehr zu helfen wusste, soll sie die Schüler mit einem Messer bedroht haben.

Am Montag musste die Frau vor dem Amtsgericht St. Georg in Hamburg erscheinen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung sowie vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen vor. Die Taten sollen vor zwei Jahren geschehen sein. Zunächst hatte sie 2025 einen Strafbefehl bekommen, gegen den sie Einspruch einlegte. Deshalb kam es jetzt zum Prozess.

Eine Förderkraft unterstützt in der Regel Lehrer und Schüler im Unterricht. Ihre Aufgaben sind u.a. die individuelle Unterstützung, Förderung und Motivation von Kindern sowie die Dokumentation des Unterrichts.

Angeklagte soll gedroht haben, Schüler abzustechen

Laut der Staatsanwaltschaft soll die Hilfskraft einem elfjährigen Grundschüler, der sich zuvor nicht an die Regeln im Unterricht gehalten haben soll, ein Taschenmesser gezeigt und verlangt haben, dass dieser die Tafel abwischt. Als der Junge der Aufforderung nicht nachkam, soll die 24-Jährige dem Kind gedroht haben, es andernfalls abzustechen. Daraufhin säuberte der Schüler die Tafel. Weiterhin soll die Angeklagte an einem anderen Tag den Jungen an den Haaren und am Ohr gezogen und ihm am Folgetag gegen den Oberschenkel getreten haben.

Förderkraft war mit Klasse überfordert

Während des Prozesses zitierte der Verteidiger aus seinem Schriftsatz, dass seine Mandantin nicht frei von Fehlern sei. Man könne bestätigen, dass sie überfordert gewesen sei. Auch dass sie ein Messer in ihrer Tasche dabei gehabt habe, räume seine Mandantin ein, so der Anwalt. „Aber eben kein Spring-, sondern ein Taschenmesser. Sie habe dieses wegen einer schlechten Erfahrung aus Angst immer in der Tasche dabei gehabt.“

Mit dem Messer schnitt sie einen Keks durch

Laut Schriftsatz sollen sich mehrere Schüler über seine Mandantin beschwert haben. So soll sie mit dem Messer auf die Schüler zugegangen sein: „Meine Mandantin kann die massiven Vorwürfe nicht nachvollziehen. Sie bestreitet, einen Schüler angefasst, geschubst, getreten oder bedroht zu haben.“

Das Messer wäre beim Leeren ihrer Tasche auf ihrem Tisch zum Vorschein gekommen, als sie einige Schulsachen suchte. Es sei so von den Schülern gesehen worden und sie habe es gezeigt, einmal damit auch einen Keks durchgeschnitten. Die Angeklagte bedauere, dass sie das Tragen des Messers falsch eingeschätzt habe.

Angeklagte akzeptiert Strafbefehl

Nach einer Unterbrechung der Verhandlung verkündete der Richter schließlich, dass die Angeklagte den Strafbefehl jetzt doch akzeptieren wolle. Ihr Anwalt: „Meine Mandantin ist schwer belastet. Sie wurde von der Schule gefeuert. Sie gibt an, ein langes Hauptverfahren nicht durchstehen zu können.“ Die Staatsanwaltschaft willigte ein. Die 1800 Euro Strafe sind somit sofort fällig. Die Angeklagte möchte künftig nicht mehr in der Schule arbeiten, sie absolviert derzeit eine kaufmännische Ausbildung.