München (Bayern) – Der Bürgermeister Michael K. (Name geändert) hat ein gewinnendes Lächeln und er ist in seiner Kleinstadt am Rande Münchens beliebt: Der Ortsvorsteher wurde am 22. März mit rund zehn Prozentpunkten Vorsprung ins Amt gewählt. Was seine Wähler nicht wussten: Am Ende des Wahlkampfes sollen im Büro und im Haus des CSU-Politikers Razzien stattgefunden haben.

Obwohl die Vorwürfe schwer wiegen sollen, zog der Familienvater seine Kandidatur nicht zurück: Die Bamberger Generalstaatsanwaltschaft wirft dem CSU-Politiker Besitz von kinderpornografischem Material vor!

Wohnhaus und Büro des CSU-Politikers durchsucht

Die Generalstaatsanwaltschaft soll am 18. Februar die Räume des Kommunalpolitikers in der bayerischen Kleinstadt durchsucht haben. Leitender Oberstaatsanwalt Thomas Goger, Sprecher der Bamberger Strafverfolgungsbehörde, erklärte auf BILD-Anfrage: „Ich kann bestätigen, dass bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern Ermittlungen gegen einen Kommunalpolitiker wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Inhalte geführt werden.“ Den Namen des Beschuldigten bestätigte Goger nicht.

Nach BILD-Informationen sollen bei dem Familienvater nicht unerhebliche Datenmengen sichergestellt worden sein. Behördensprecher Goger äußerte sich dazu nicht: „Die Auswertung der sichergestellten IT-Geräte ist noch nicht abgeschlossen.“

Wähler wussten nichts vom Ermittlungsverfahren

Für den Politiker wurde im Frühjahr keine U-Haft beantragt, „da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen“, so der Sprecher. Stattdessen führte K. seinen Wahlkampf weiter. Ob er die Stadtverwaltung über die Ermittlungen informiert hatte, ist unklar. Am 1. Mai nahm er bei der Einführung zum Bürgermeister feierlich von seinem Vorgänger die Amtskette entgegen.

Wie geriet der Mann ins Visier der Ermittler? Nach BILD-Informationen soll die Behörde einen Hinweis aus den USA – von der gemeinnützigen Organisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) – bekommen haben. Die Einrichtung ist eng vernetzt mit Providern wie Meta, Microsoft oder Google, die ihre Datensätze mit Blick auf Missbrauchsdarstellungen filtern.

Was sagt der Bürgermeister dazu?

Der Politiker selbst äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger, der Münchner Anwalt Philip Külb, erklärte BILD: „Unser Mandant kooperiert umfassend mit den Ermittlungsbehörden.“ Das Verfahren stehe nicht im Zusammenhang „mit der beruflichen bzw. dienstlichen Tätigkeit unseres Mandanten als Bürgermeister“. Und weiter: „Die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes stand und steht in keiner Weise infrage.“

Bleibt der Bürgermeister also im Amt? Sollte es zu einer Anklage und einem Prozess kommen, droht K. die Suspendierung. Der Münchner Top-Strafverteidiger Dr. Adam Ahmed erklärt: „Spätestens im Fall einer Verurteilung drohen erhebliche dienstrechtliche Konsequenzen. Bis zum Verlust des Amtes.“ Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung stelle sich aber gerade bei Delikten zum Nachteil von Kindern schnell die Frage, „ob das für ein Bürgermeisteramt notwendige Vertrauen der Öffentlichkeit noch uneingeschränkt besteht“.