TTS-Player überspringenArtikel weiterlesen

Münster (NRW) – Sein großes Vorbild ist Adolf Hitler. Doch der Niederländer Stefan Wijkamp (58), äußerlich fast ein Doppelgänger des Nazi-Diktators, hält offenbar nichts von deutscher Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. Seinem Gerichtstermin wegen Volksverhetzung blieb er fern. Auch sein Anwalt André Picker erschien nicht. Verurteilt wurde der Angeklagte dennoch.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann, der in den Medien oft der „Holland-Hitler“ genannt wird, Volksverhetzung vorgeworfen. Grund war ein Interview, das Wijkamp (Markenzeichen: strenger Seitenscheitel und schmales Oberlippenbärtchen) am Rande der Demo am 19. Juli 2025 in Münster (Nordrhein-Westfalen) gegeben hatte. Vor laufender Kamera eines umstrittenen YouTubers hatte der Neonazi erklärt: „Meine Liebe für Deutschland heißt Adolf Hitler.“ Außerdem bezeichnete er den Mann, der skrupellos Millionen von Juden ermorden ließ, als „Weltwunder ohnegleichen“, als „brillant“ und als „Genie“.

Das sei eben seine Meinung, erklärte er. Doch die Meinungsfreiheit hat in Deutschland ihre Grenzen – in diesem Fall stellen die Äußerungen eine Straftat dar. In Paragraf 130 StGB heißt es u. a.: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“

Holland-Hitler muss 3000 Euro Strafe zahlen

Exakt 15 Minuten hatte Richterin Antonia Buddenbäumer gewartet, dann stellte sie fest: „Nach zweitem Aufruf sind weder der Angeklagte noch dessen Anwalt erschienen.“ Staatsanwältin Laura Schmengler beantragte einen Strafbefehl: 8 Monate Haft auf Bewährung und 3000 Euro an die Staatskasse. Nach Protokoll und Formalitäten war die Sitzung nach exakt acht Minuten beendet. Die Richterin: „Gegen den Strafbefehl können der Angeklagte und sein Vertreter innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. In diesem Fall würde es zu einer zweiten Verhandlung kommen.“ Akzeptiert Wijkamp das Urteil, ist er rechtskräftig verurteilt und muss 3000 Euro zahlen – in Raten zu 100 Euro.

Wijkamp besucht regelmäßig öffentliche Veranstaltungen der deutschen rechtsextremen Szene. 2017 trat er der inzwischen aufgelösten Neonazi-Partei „Die Rechte“ bei. Zwischenzeitlich war er sogar im Vorstand der Gruppierung, die 2019 die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (†96) als Spitzenkandidatin aufstellte.