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Hannover – Überraschende Wende im Mord-Verfahren gegen einen Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover. Das Landgericht hat den Haftbefehl gegen Dr. Markus B. (49) aufgehoben. Er ist aus der U-Haft entlassen worden.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 49-Jährigen Mord, versuchten Mord sowie Totschlag zur Last. Als Notarzt und Internist soll er zwischen 2019 und 2025 zwei schwerkranke Patienten vorsätzlich getötet haben. In einem weiteren Fall blieb es laut Anklage beim Versuch.

Uni-Arzt überzeugt Richter

Der angeklagte Arzt hatte im Prozess seine Maßnahmen erläutert und gesagt, dass er die Patienten im Sterbeprozess von schweren Leiden habe abschirmen wollen. Seine Argumente überzeugten offenbar das Schwurgericht. Ein Sprecher des Landgerichts auf BILD-Anfrage: „Art und Umfang der Medikation erfolgten wohl auf Basis einer vertretbaren medizinischen Indikation.“

Für die Verteidigung ist die Aufhebung des Haftbefehls und der Wegfall des dringenden Tatverdachts ein großer Erfolg. Professor Steffen Stern, der den Uni-Arzt vertritt: „Große Erleichterung! Wir haben diesen Schritt aber auch erwartet, nachdem der Mandant sich umfassend eingelassen hat und wir medizinische Gutachten vorgelegt haben, die ihn entlasten.“

Verteidiger kritisiert Staatsanwaltschaft

Aus Sicht von Stern sei die Anklage mit der Entscheidung „notleidend“. Er kritisiert die Arbeit der Staatsanwaltschaft: „So etwas habe ich noch nicht erlebt. Die Ermittlungen sind einseitig geführt worden. Alle Zeugen wurden von Anfang an aufgefordert, sich zu den Mordvorwürfen zu äußern. Die Staatsanwaltschaft muss auch entlastende Beweise würdigen.“

Zwar ist der dringende Tatverdacht vorerst vom Tisch, der Prozess geht aber weiter. Für Verteidiger Steffen Stern ist das Ziel klar: Freispruch.