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Berlin – Es gibt Politiker mit Nebeneinkünften – und es gibt diese Zahl: 2,7 Millionen Euro. So viel hat die grüne Bundestagsabgeordnete Ophelia Nick (53, Grüne) seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode gemeldet. Es handelt sich laut „Abgeordnetenwatch“ um Gewinnausschüttungen von Unternehmen, die am Technologiekonzern Voith beteiligt sind. Die Anteile hat die Grünen-Politikerin geerbt.

Nick hat mit Abstand die höchsten Nebeneinkünfte aller Abgeordneten im Bundestag, die welche gemeldet haben. Die anderen Politiker in den Top 5 der höchsten Nebeneinkünfte haben zusammen so viel Geld gemacht wie die Grüne allein. Insgesamt haben 232 Abgeordnete eine Gesamtsumme von 10,6 Millionen Euro an Nebeneinkünften oder geldwerten Vorteilen gemeldet.

Erbin und Nichte von Otto Schily

Die Grünen-Politikerin ist mütterlicherseits Erbin des Technologiekonzerns Voith mit rund 20.000 Mitarbeitern und 4,8 Milliarden Euro Umsatz. Seit 2017 ist sie Aufsichtsrätin des Familienunternehmens. Die Grüne ist seit 2021 im Bundestag, rückte in der aktuellen Wahlperiode über die Landesliste ins Parlament ein. Außerdem ist sie väterlicherseits mit dem früheren Bundesinnenminister Otto Schily (93, SPD) verwandt, sie ist seine Nichte.

Auf Platz 2 der Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften liegt Alexander Engelhard (53, CSU) mit etwa 1,5 Millionen Euro, erwirtschaftet nicht in Berlin, sondern im ländlichen Wirtschaftskosmos seiner Bio-Getreidemühle. Auf Platz drei steht Sebastian Maack (57, AfD) mit 439.000 Euro – gespeist aus einem kleinteiligen Imperium von 72 Vermietungen.

AfD-Abgeordneter mit 80 Mandanten

Platz vier belegt Fritz Güntzler (60, CDU) mit 425.000 Euro. Er bekommt Gewinnausschüttungen von zwei Steuerberatungskanzleien und verdient als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Dahinter rangiert Enrico Komning (57, AfD) mit 345.000 Euro aus anwaltlicher Tätigkeit mit 80 Mandanten.

Bundestagsabgeordnete müssen Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen ab fünf Prozent offenlegen, haben dafür drei Monate Zeit. Bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten kann die Bundestagspräsidentin ein Ordnungsgeld von bis zu 70.000 Euro verhängen.