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Oslo (Norwegen) – Eigentlich sollte Marius Borg Høiby (29) seine elektronische Fußfessel loswerden und aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Doch daraus wird nichts. Das Berufungsgericht Borgarting hat die vorherige Entscheidung des Osloer Bezirksgerichts gekippt und der Beschwerde der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Grund: Alkohol in seiner Urinprobe!

Høiby bleibt damit in Untersuchungshaft. Seit Juli verbüßt er diese mit elektronischer Fußfessel auf Skaugum. Das berichtet die norwegische Nachrichtenagentur NTB und mehrere Medien vor Ort übereinstimmend. Zuvor hatte ein Gericht in erster Instanz am Montag beschlossen, die U-Haft nicht zu verlängern, die Høiby seit dem Sommer mit elektronischer Fußfessel zu Hause absitzt. Die Anklage hatte gegen die Entscheidung aber Berufung eingelegt.

Gericht fürchtet Rückfall

Entscheidend ist nach Auffassung des Berufungsgerichts die Gefahr eines erneuten Drogen- beziehungsweise Alkoholrückfalls. In der Entscheidung heißt es: „Der entscheidende Punkt ist das Risiko, dass Høiby im Falle einer Freilassung rückfällig wird.“ Sollte das passieren, sieht das Gericht auch eine erhebliche Wiederholungsgefahr gegenüber der sogenannten „Frogner-Frau“ und anderen Personen.

Warum das Gericht eine Wiederholungsgefahr jetzt doch bejaht? Einer der unangekündigten Tests während Høibys Aufenthalt auf Skaugum sei jetzt positiv auf Alkohol getestet worden. Das Gericht hielt es für am wahrscheinlichsten, dass Høiby am Vortag Alkohol getrunken hatte. Sein Verteidiger widersprach allerdings: „Er bestreitet, freiwillig Alkohol getrunken zu haben.“ Andere Verstöße seien laut Gericht nicht festgestellt worden. Høiby soll weder Kontakt zu der Geschädigten aufgenommen noch das gegen ihn bestehende Kontaktverbot gebrochen haben.

Eigentlich sollte er freikommen

Noch am Montag hatte das Osloer Bezirksgericht entschieden, dass Høiby unter Auflagen freigelassen werden könne. Vorgesehen waren eine Meldepflicht und Drogentests. Sein Verteidiger Daniel Storrvik erklärte anschließend, sein Mandant sei über die Entscheidung glücklich und erleichtert. Rechtskräftig war sie allerdings noch nicht. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein und verlangte, die Untersuchungshaft fortzusetzen. Damit hatte sie nun Erfolg.

„Wir hätten uns ein anderes Ergebnis gewünscht, nehmen aber die Entscheidung des Berufungsgerichts zur Kenntnis“, teilten Marius’ Verteidiger mit. „Wir werden nun die Begründung des Gerichts gründlich prüfen und das weitere Vorgehen mit Høiby besprechen.“

Urteil zu vier Jahren Haft nicht rechtskräftig

Mette-Marits Sohn sitzt seit Februar in U-Haft, bislang wurde diese regelmäßig um jeweils vier Wochen verlängert. Er war im Sommer wegen zahlreicher Straftaten, darunter zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht, zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er bestreitet die Vorwürfe der Vergewaltigung und Misshandlung und hat gegen diese Teile des Urteils Berufung eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft hat die Strafhöhe angefochten. Diese Teile des Urteils sind deshalb bisher nicht rechtskräftig. Der Berufungsprozess soll am 9. Februar 2027 beginnen.