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Dortmund – Als Philip G.* 14 Jahre alt wurde, begann für seine Schwestern der Horror: An seinem Geburtstag soll er zunächst das eine Mädchen (damals 10) missbraucht haben, Jahre später auch die jüngere Schwester. Immer wieder kam es zum Missbrauch – insgesamt 181 Taten werden ihm vorgeworfen. 22 Jahre nach dem ersten Übergriff fanden die Schwestern endlich die Kraft, den Pädokriminellen bei der Polizei anzuzeigen.

Am Donnerstag stand Philip G. aus Hamm (Nordrhein-Westfalen) vor der Jugendkammer am Landgericht Dortmund. Die Staatsanwältin wirft ihm unter anderem schweren sexuellen Missbrauch vor. Die Taten sollen sich über einen Zeitraum von acht Jahren erstreckt haben. Richterin Britta Graya schloss die Öffentlichkeit aus, weil der heute 39-Jährige selbst noch ein Kind war, als er 2001 mutmaßlich zum ersten Mal zum Täter wurde.

Bekamen die Eltern nichts mit?

Die grausamen Verbrechen sollen nach BILD-Informationen immer wieder nach dem gleichen Muster abgelaufen sein. In den ersten Jahren, als die Familie noch in Kamen (Ruhrgebiet) wohnte, soll Philip G. die Schwestern in sein Zimmer im Dachgeschoss gerufen haben. Nach dem Umzug nach Bergkamen sei der Keller zum Tatort geworden. Die Eltern bekamen offenbar nichts mit. Philip G. soll die Mädchen nachts missbraucht haben, wenn Vater und Mutter schliefen – oder am Nachmittag, wenn sie arbeiteten.

Gut 20 Minuten, nachdem die Staatsanwältin die Anklage verlesen hatte, verließ Philip G. den Gerichtssaal 110, um zu warten. Drinnen berieten Richter, Staatsanwältin und Verteidiger über den weiteren Prozessverlauf und wie Philip G. für das unermessliche Leid seiner Schwestern am Ende bestraft werden könne. Möglicherweise bleibt ihnen zumindest eine Aussage vor Gericht erspart, denn offenbar bestreitet ihr Bruder nicht, was er ihnen angetan hat.

Rechtsanwalt Nils Schiering zu BILD: „Mein Mandant räumt einen Teil der Taten ein. Wir gehen davon aus, dass bereits in der kommenden Woche eine Bewährungsstrafe gegen ihn verhängt wird.“ Möglich sei die Bewährungsstrafe deshalb, weil im Fall von Philip G. das Jugendstrafrecht gelten könnte.

*Name geändert