Berlin – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (57, SPD) bringt am Mittwoch den Entwurf für das Gesetz gegen digitale Gewalt ins Kabinett ein. Das Dokument liegt BILD exklusiv vor. Es gibt einige Änderungen im Vergleich zur ersten Version aus dem Frühjahr. Eine davon: Bald soll auch der Besitz von Vergewaltigungsvideos strafbar sein. Bisher stand nur deren Verbreitung unter Strafe.
Diese Strafen drohen künftig
Künftig drohen bis zu zwei Jahre Knast für den Besitz und bis zu drei Jahre für die Herstellung/Verbreitung eines Vergewaltigungsvideos. Auch das Herstellen/Verbreiten sexualisierter „Deepfakes“ (Videomontagen mit KI) soll künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Weitere Verschärfungen: Identitätsmissbrauch (etwa rufschädigende Nachrichten über Fake-Accounts) wird künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Auch digitaler Voyeurismus bei unbekleideten (etwa Spanneraufnahmen aus einer Sauna) und bekleideten intimen Körperstellen (wie im Fall einer Joggerin, die von einem Spanner verfolgt wurde, der ihr Gesäß filmte und das Video online stellte) soll härter verfolgt werden. Ebenso das Cyberstalking mittels GPS-Trackern, also das Verfolgen einer Person mit einem versteckten Sender.
So sollen sich Opfer künftig wehren können
Und: Opfer digitaler Gewalt im Netz sollen in Zukunft leichter gegen die Täter vorgehen können. Dafür sollen Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter stärker in die Pflicht genommen werden, plant die Ministerin. Konkret soll ein neues Auskunftsverfahren geschaffen werden, um offenzulegen, wer hinter anonymen Accounts steckt. Gerichte sollen Online-Plattformen, Messengerdienste und Internetzugangsanbieter überdies verpflichten können, vorhandene Daten über mögliche Rechtsverletzer zu sichern. Betroffene sollen rechtswidrige Inhalte künftig leichter löschen lassen können.
Ministerin Hubig zu BILD: „Zu lange wurde digitale Gewalt als Nebensache abgetan. Damit ist Schluss.“ Sie betont: „Wir treffen passgenaue Regeln für die unterschiedlichen Erscheinungsformen digitaler Gewalt. Wir stärken zugleich die Rechte der Betroffenen.“ Und: „Wer digitale Gewalt erfährt, muss sich selbst wirksam wehren können.“