TTS-Player überspringenArtikel weiterlesen

Berlin – Es ist das mächtigste Versprechen der Nato: Wer einen von uns angreift, bekommt es mit uns allen zu tun! Genau dafür gibt es Artikel 5 des Nato-Vertrags, das Herzstück des westlichen Verteidigungsbündnisses. Das Prinzip ist simpel: Ein Angriff auf einen Mitgliedstaat gilt als Angriff auf alle.

Doch Artikel 5 ist kein Automatismus für den Krieg. Wird der Bündnisfall festgestellt, müssen die Verbündeten Beistand leisten. Wie der aussieht, entscheidet aber jedes Land selbst! Soldaten, Kampfjets oder Raketen müssen nicht automatisch zum Einsatz kommen. Jeder Staat ergreift die Maßnahmen, die er für erforderlich hält. Die Spannweite ist damit gewaltig: von politischer Solidarität und praktischer Hilfe bis zum Einsatz von Waffengewalt. Überspitzt gesagt: Artikel 5 kann vom Beileidstelegramm bis zum Gegenschlag reichen. Entscheidend ist nicht, dass alle Nato-Staaten exakt dasselbe tun. Entscheidend ist das gemeinsame Versprechen, einem angegriffenen Verbündeten beizustehen und die Sicherheit des Nato-Gebiets wiederherzustellen.

Nur einmal berief sich die Nato auf Artikel 5

Und obwohl dieses Versprechen seit der Gründung der Nato 1949 besteht, kam es bislang nur ein einziges Mal zum Ernstfall. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf die USA. Ausgerechnet die Vereinigten Staaten, die stärkste Militärmacht des Bündnisses, waren damit das erste Land, dem die anderen Verbündeten im Rahmen des Bündnisfalls zur Seite standen.

Die Macht der Abschreckung

Die eigentliche Macht von Artikel 5 liegt deshalb in seiner Abschreckung: Ein Angreifer soll nie davon ausgehen können, nur gegen ein einzelnes Nato-Land zu kämpfen. Er muss damit rechnen, dass hinter dem angegriffenen Staat das gesamte Bündnis steht – und dessen Antwort weit über diplomatische Solidarität hinausgehen kann. Genau diese Unsicherheit über die mögliche Härte der Reaktion gehört zum Kern der Abschreckung.