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Berlin – Endlich geht es beim Bürokratie-Abbau voran! Die Bundesregierung hat die Regeln zu Sicherheitsbeauftragten (in Firmen für Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig) gelockert. In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt eine pauschale Pflicht (zuvor mindestens ein Beauftragter ab einer Betriebsgröße von 21 Beschäftigten). In Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten muss künftig nur noch ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden (vorher mindestens zwei). Laut Bundesregierung sind ca. 123.000 Beauftragte weniger nötig. Erwartete Entlastung für Firmen: 135 Millionen Euro pro Jahr.

Wie BILD erfuhr, will die Bundesregierung am Mittwoch beim Koalitions-Gipfel zudem beschließen, die Zahl der Datenschutzbeauftragten zu reduzieren. Danach sollen ALLE Beauftragten-Regelungen für Unternehmen auf den Prüfstand kommen: „Es besteht aktuell der Auftrag an die Ressorts, die Abschaffung aller in ihrer Verantwortung befindlichen Beauftragten zu prüfen“, hieß es aus dem Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zu BILD.

Im Bereich Umwelt fielen darunter etwa Abfallbeauftragte, Gewässerschutzbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte und Störfallbeauftragte. Und beim Arbeitsschutz Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und „befähigte Personen zur Prüfung von bestimmten Arbeitsmitteln (Leiter und Tritte)“ – auch Leiterbeauftragte genannt.