TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen

Berlin – Schwere Vorwürfe gegen deutsche Sicherheitsbehörden und die Justiz: Nach Einschätzung zweier international renommierter Terrorismusexperten hätte das Attentat auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) am 25. Juli im Tiergarten verhindert werden können. Bei dem Anschlag tötete der Dschihadist Abdoul Ballout eine 65-jährige Polin und verletzte mehr als 30 CSD‑Teilnehmer. Der als Höchstgefährder eingestufte und einschlägig vorbestrafte Islamist war den Sicherheitsbehörden seit Jahren bekannt. In ihrer an der US-Militärakademie West Point veröffentlichten Studie sprechen die Autoren von einem „Systemversagen“ deutscher Behörden.

Einer der Autoren der Studie, der österreichische Terrorismusexperte Nikolaus Stockhammer, Leiter des Zentrums für Terrorismus- und Extremismusforschung an der Donau-Universität Krems, zu BILD: „Es sind gravierende Fehler passiert in Deutschland. Es wurden die Zeichen erkannt, aber nicht zusammengeführt, die nötigen Schlussfolgerungen wurden nicht gezogen, Maßnahmen nicht ergriffen. In Summe muss man feststellen: Das Attentat wäre zu verhindern gewesen, wenn man einfach nur eins und eins zusammengezählt hätte.“

Die Studie verfasste Stockhammer gemeinsam mit dem US-Terrorismusexperten Adrian Shtuni. Veröffentlicht wurde sie vom Combating Terrorism Center (CTC) der US-Militärakademie West Point.

Stockhammer zu BILD: „Es gab die Spuren, es gab die Gefährder-Erkennung – und trotzdem konnte der Attentäter einen Kastenwagen anmieten und sich einem LGBTQ-Fest nähern.“ Ballout stand bereits seit seinem 16. Lebensjahr unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.

Stockhammers Fazit: „Das alles lässt sich in Summe nicht mehr erklären oder abtun unter der Kategorie ‚Kann passieren‘. Es gab zu schwere Koordinationsfehler bei den Behörden.“

Sein Kollege Shtuni habe etwas „Serielles erkannt“, so Stockhammer: „Typisch ist für viele europäische Länder wie Österreich und eben Deutschland: Dschihadistische Täter kommen hier seriell, also systematisch, mit niedrigeren Strafen davon, als anderswo. Das ist ein Problem.“

Denn: Als verurteilter Terrorvorbereiter war Ballout auf freiem Fuß! Er war bereits wegen Körperverletzung vorbestraft, wurde im Mai 2026 nach einer abgebrochenen Dschihad-Reise in den Libanon zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt. Doch weil das Urteil nach Berufung der Staatsanwaltschaft nicht rechtskräftig war, wurde sein Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Trotz Deradikalisierungsprogramm und zeitweiser LKA-Überwachung war er zur Tatzeit in Freiheit. Und unbeobachtet.

Stockhammer: „In diesem konkreten Fall hat am Ende zwar das Gefährder-Erkennungssystem in Deutschland angeschlagen – aber es sind keine Konsequenzen erfolgt. Zwar war zumindest zeitweise eine Kamera an der Unterkunft des als Gefährder Angebrachten angebracht. Aber das reicht eben nicht.“

Stockhammer fordert für Deutschland ein hartes Umsteuern und Umdenken: „Man muss in Deutschland nun ernsthaft über Präventivhaft, Fußfesseln oder Sicherheitsverwahrung für solche Gefährder aus diesen Milieus reden. Da kommt man nicht drumherum. Es geht schließlich um die Sicherheit der Menschen. Und bei deren Schutz hat man hier aus unserer Sicht versagt.“