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Berlin – Wer sagt hier die Unwahrheit? Im Streit um die Frage, ob es an Tag zwei des Berliner Stromausfalls im Januar ein Telefonat zwischen Kanzler Friedrich Merz (70, CDU) und Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (53, CDU) gegeben hat, steht Aussage gegen Aussage. Während das Bundeskanzleramt erklärte, es habe kein solches Gespräch gegeben, beharrt die Berliner Senatskanzlei darauf: Wegner und Merz telefonierten am 4. Januar.

Fest steht: Wegner hatte nach dem Blackout den Eindruck erweckt, als habe er mehrfach mit Merz gesprochen. In einem RBB-Beitrag sagte er am 5. Januar: „Gestern habe ich einmal mehr mit dem Bundeskanzler gesprochen (...).“ Auch die Berliner Senatskanzlei hatte schon damals erklärt, am 4. Januar habe es ein persönliches Telefonat zwischen Merz und Wegner gegeben – eine Darstellung, der das Kanzleramt jetzt ausdrücklich widerspricht.

Wegner-Sprecherin besteht auf Richtigkeit

In dem Schreiben, das dem „Tagesspiegel“ vorliegt, heißt es unmissverständlich, „dass, soweit feststellbar, der Bundeskanzler während der Dauer des fragegegenständlichen Stromausfalls in Berlin im Januar 2026 kein persönliches Gespräch mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin Wegner geführt hat, weder in Anwesenheit persönlich noch telefonisch.“ Auf BILD-Anfrage bestätigt ein Regierungssprecher die Informationen aus einem Schriftsatz des Bundeskanzleramts an das Verwaltungsgericht Berlin.

Doch Wegners Sprecherin Christine Richter (62) bleibt bei der Version von Wegner! In BILD erklärt sie, Berlins Regierender habe am 4. Januar – also dem zweiten Tag des Stromausfalls – mit Kanzler Friedrich Merz telefoniert. „Erstens stand der Regierende Bürgermeister bereits am 3. Januar mit dem Bundeskanzleramt im Austausch. Zweitens hat der Regierende Bürgermeister am 4. Januar mit dem Bundeskanzler telefoniert“, teilt die Senatskanzlei BILD mit.

Hat sich das Kanzleramt heillos verheddert?

Heißt: Die Senatskanzlei bezichtigt das Kanzleramt indirekt der Lüge! Doch warum sollte es ein Telefonat dementieren und damit Wegner öffentlich in die Bredouille bringen? Tatsächlich verweigerte das Kanzleramt laut „Tagesspiegel“ über Wochen die Auskunft mit Verweis auf ein angebliches „Interesse der öffentlichen Sicherheit“. Erst ein gerichtlicher Eilantrag brachte die neue Erklärung ans Licht. Den Vorwurf der Vertuschung weist man als „haltlose Vermutungen“ zurück. Ein „Zusammenwirken“ habe es nicht gegeben.

Bleibt die Vermutung, dass das Kanzleramt nichts von dem Telefonat wusste – und in der Folge ein beispielloses Kommunikationschaos anrichtete. Dafür spricht, dass man sich schon mehrmals korrigieren musste. Am 17. März hatte ein Regierungssprecher zunächst erklärt, es habe an dem Tag mehrere Gespräche Wegners mit Merz und Kanzleramtsminister Thorsten Frei (52, CDU) gegeben. Mitte Mai ruderte eine Regierungssprecherin dann zurück. Es habe am 3. Januar doch kein Telefonat gegeben. Aufklären kann es am Ende nur einer – der Kanzler selbst.