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Neukölln – Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden können: In einer Obdachlosenunterkunft an der Lahnstraße ist am Dienstagabend ein sechsjähriges Mädchen aus einem Fenster im dritten Obergeschoss gestürzt. Nur weil ein Nachbar blitzschnell reagierte, überlebte das Kind.

Er ist der „Held von Neukölln“

Gegen 18.15 Uhr wurde die Feuerwehr alarmiert. Nach Angaben von Zeugen bemerkte Anwohner Erdsihn U. (34) das Kind am geöffneten Fenster. Rufe und Stimmen hatten ihn auf die gefährliche Situation aufmerksam gemacht. Er schaute hoch.

Dann ging alles ganz schnell: Die Sechsjährige verlor plötzlich den Halt und stürzte in die Tiefe.

Der 34-Jährige reagierte geistesgegenwärtig. Der kräftige Mann schaffte es, das kleine Mädchen aufzufangen und damit einen Aufprall auf dem Gehweg zu verhindern. „Tatsächlich wurde das Kind nur leicht verletzt. Das ist wirklich mal gut ausgegangen“, so ein Sprecher der Polizei erleichtert zu BILD.

Kinder allein, Eltern waren einkaufen

Während sich die dramatischen Szenen vor dem Gebäude abspielten, eilten Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in die Wohnung. Dort befanden sich nach Angaben von Zeugen noch zwei weitere Kinder im Alter von zwei und fünf Jahren – allein, ohne Eltern. Die Eltern der drei Kinder waren zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht in der Unterkunft. Sie sollen einkaufen gewesen sein.

Ein Sprecher der Feuerwehr zu BILD: „Die Kollegen brachten das Mädchen vorsorglich in ein Krankenhaus. Der Rettungshubschrauber, der inzwischen auch gelandet war, konnte wieder abgezogen werden.“

Die Kripo feiert den Retter, bedankt sich

Die Kriminalpolizisten vor Ort beglückwünschten den „Held von Neukölln“, bedankten sich für dessen Rettungstat. Erdsihn U. war glücklich, zur richtigen Zeit am richtigen Ort gewesen zu sein.

Die beiden anderen Kinder wurden in der Zwischenzeit von Polizeibeamten betreut. Noch während des Einsatzes kehrten die Eltern zur Unterkunft zurück. Anschließend wurden die Mädchen ihnen wieder übergeben. Die Eltern erwartet nun ein Verfahren wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.