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Bayerns späte Wende in der Restitutionsdebatte

· Culture

Zu langsam bei Restitutionsforderungen, zu intransparent bei der Provenienzforschung. Der Umgang des Freistaats Bayern mit dem staatlich organisierten Kunstraub der Nationalsozialisten und seinen Folgen war immer wieder kritisiert worden, auch von Erben jüdischer Kunstsammler. Kunstminister Markus Blume betonte im Dezember 2024, der Freistaat dürfe „in Sachen Restitution keine Zeit mehr verlieren“. Insbesondere die Staatsgemäldesammlungen hätten „echt Schlagseite“ und seien durch Anschuldigungen und offene Fragen herausgefordert.

Nun stellt sich Bayern beim Thema des NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts neu auf. Grundlage sind die Empfehlungen des seinerzeit eingesetzten Runden Tisches Historische Verantwortung: Am Institut für Zeitgeschichte in München soll ein Zentrum für Provenienzforschung und Restitutionsfragen NS-Raubgut eingerichtet werden. Hinzu komme eine unabhängige Kommission, erklärte Blume. Die letzte Entscheidung über eine Rückgabe an NS-Opfer und deren Nachfahren solle allerdings beim Freistaat bleiben.

Wie zur Bekräftigung des neuen Kurses kündigte Blume zugleich eine spektakuläre Restitution an: Die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim sollen die Bronze „Fernande“ (1906) von Picasso zurückerhalten. Noch 2024 sei ein Rückgabegesuch der Büste, die ihr Sammler „Beatrice“ genannt hatte, abgelehnt worden. Die neue Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, die seit dem 1. Dezember 2025 angerufen werden kann, habe die Restitution erst möglich gemacht, so Blume.

Von einer „längst überfälligen Gerechtigkeit“ sprach Markus H. Stötzel, Anwalt des Flechtheim-Nachlasses. Noch weitere Kunstwerke aus dem Eigentum Flechtheims befänden sich im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und anderer öffentlicher Museen in Deutschland. Einige Ansprüche seien bereits 2008 angemeldet worden.

Die neue Kommission unter Vorsitz von Raphael Gross, Direktor des Deutschen Historischen Museums in Berlin, soll künftig die strategische Ausrichtung der Provenienzforschung bestimmen, Prioritäten bei der Bearbeitung von Kunstwerken setzen und Empfehlungen zur Restitution geben. Auch jüdische Nachfahren von NS-Opfern sollen dem Gremium angehören.

Der Münchener Anwalt Hannes Hartung, der Erben in Restitutionsfragen vertritt, begrüßte die Pläne. Zentrales Problem sei aber nicht ein Mangel an Forschung, sondern „ein eklatantes Vollzugsdefizit bei der Umsetzung längst vorliegender Ergebnisse und Restitutionsentscheidungen“. Am Runden Tisch hätten jene Personen gesessen, „die dieses Verhalten persönlich zu verantworten haben“, namentlich der Minister, seine Mitarbeiter und Beamte der Museen. „Sie alle sind klar befangen.“

Hartung verwies auf ein Waldmüller-Gemälde aus der Sammlung von Therese Brettauer, die es 1938 unter NS-Zwang verkaufen musste. Bayern habe 2022 die Rückgabe beschlossen, ohne dies öffentlich zu machen, Erben zu suchen oder die Restitution umzusetzen. Das Kunstministerium wies diesen Vorwurf zurück: „Der Freistaat ist jederzeit bereit, die Werke an die rechtmäßigen Erben zurückzugeben, sobald die Erbscheine vorliegen.“

Doch wenn der Besitzer letztlich über die Rückgabe entscheidet, werden der Unabhängigkeit klare Grenzen gesetzt. Damit ist der bayerische Neustart ein Test: Nicht neue Gremien leiten den Kurswechsel ein, sondern ob konsequent restituiert wird. „Fernande/Beatrice“ kann nur der Anfang sein.