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Berlin – Seit dem Terroranschlag auf den Christopher Street Day wird darüber diskutiert, ob die Tat hätte verhindert werden können. Im Zentrum der Debatte steht die frühere Freilassung des mutmaßlichen Attentäters Abdul Ballout (21). Jetzt melden sich Berlins höchste Justizvertreterinnen mit einer ungewöhnlichen Erklärung zu Wort und erheben schwere Vorwürfe gegen die Medien.

In einer gemeinsamen Mitteilung weisen die Präsidentin des Kammergerichts, Andrea Diekmann, und Generalstaatsanwältin Margarete Koppers aus ihrer Sicht pauschale Vorwürfe gegen Gerichte und Staatsanwaltschaft zurück. Fakt ist: Hätte Abdul B. zum Zeitpunkt des Anschlags noch im Gefängnis gesessen, wäre eine Frau vermutlich noch am Leben und zahlreiche Menschen wären nicht verletzt worden.

Auch die Staatsanwaltschaft wollte eine höhere Strafe

Hintergrund der aktuellen Debatte ist ein Urteil aus dem Mai dieses Jahres. Damals verurteilte das Amtsgericht Tiergarten in Berlin Abdul Ballout wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe – auf Bewährung. Die Generalstaatsanwaltschaft hielt das für zu wenig. Sie forderte eine deutlich höhere Strafe und legte Berufung ein. Der als Islamist bekannte 21-Jährige blieb unter Auflagen frei und wurde zum Killer. Umstritten ist auch, ob man in seinem Falle noch Jugendstrafrecht anwenden musste, das eher auf mildere Strafen ausgelegt ist.

Diekmann und Koppers betonen, dass das Urteil „auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtslage“ ergangen sei. Die aktuelle Debatte sei dagegen vielfach „von wenig Faktenkenntnis geprägt“ und erschöpfe sich häufig darin, „nahezu reflexhaft nach vermeintlich Verantwortlichen zu suchen“. Das ist wiederum eine harte und pauschale Kritik an Medien, deren Aufgabe es nicht zuletzt ist, Missstände aufzudecken und auch Gerichtsentscheidungen kritisch zu hinterfragen.

Die beiden Juristinnen warnen hingegen davor, mit vorschnellen Schuldzuweisungen die Unabhängigkeit der Justiz infrage zu stellen – eine der zentralen Säulen des Rechtsstaats. „Gegen diese Form von Kritik verwahren wir uns. Denn eine solch undifferenzierte und nicht die Aufklärung in den Mittelpunkt rückende Bewertung stellt die Unabhängigkeit der Justiz und damit eine Säule des Rechtsstaats infrage“, heißt es in der Mitteilung.

Aus Sicht von Diekmann und Koppers greift die aktuelle Debatte oft zu kurz. Viele Hintergründe der Tat seien bis heute ungeklärt. Noch immer werde ermittelt, wie der Anschlag vorbereitet wurde, welche Rolle mögliche Unterstützer spielten und welche Informationen den Behörden tatsächlich vorlagen. Ob „im Fall Abdul B. Fehler gemacht wurden“, so die Justizvertreterinnen, werde die weitere Aufarbeitung zeigen müssen.