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Braunschweig (Niedersachsen) – Am 24. März 2015 stürzte ein Passagierflugzeug auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen ab. 144 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder starben. Jetzt klagen 30 Hinterbliebene auf Schadensersatz von bis zu 110.000 Euro.

Die Kläger werfen dem Bund vor, die Flugfähigkeit des Co-Piloten Andreas Lubitz nicht ausreichend überwacht zu haben. Vor allem sei der psychische Zustand von Lubitz nicht im nötigen Maße bei der flugmedizinischen Untersuchung betrachtet worden.

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